Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Sporthotel Betriebsführungs GmbH
Eisgrabenstraße 32
5081 Anif bei Salzburg
Österreich in den AGB auch Jumparena Salzburg genannt

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen, Definitionen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche entgeltlichen und unentgeltlichen Vertragsverhältnisse zwischen der Sporthotel Betriebsführungs GmbH, FN 262646w, Eisgrabenstraße 32, 5081 Anif bei Salzburg, und ihren KundInnen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nachstehende Definitionen:

a) Jumparena Salzburg = Sporthotel Betriebsführungs GmbH, FN 262646w, UID: ATU61825289 Eisgrabenstraße 32, 5081 Anif bei Salzburg

b) KundInnen = sämtliche VertragspartnerInnen, NutzerInnen der Anlagen, Aufsichtspersonen, Begleitpersonen etc.

c) Anlagen  =  sämtliche  Geräte  und  Räumlichkeiten  des  Trampolinparks  insbesondere Trampoline, Trampolinhalle, Spielhalle/Hoppolino, Hitit, Garderobe, Toiletten, Restaurant, etc.

d) Trampoline  =  sämtliche  Sprunganlagen  und  Geräte  mit  stark  federnden  an  Rahmen befestigten Teilen zum Ausführen von Sprüngen

e) Trampolinhalle = abgeschlossene Halle, in welcher sich die Trampolinhalle befindet

f) Aufsichtsperson = volljährige Person, die entweder die Obsorge/gesetzliche Vertretung über einen Minderjährigen, Unmündigen oder vertretungsbedürftige Person hat oder vom Obsorgeberechtigten/Vertretungsberechtigten die Vollmacht zur Aufsicht der betroffenen Person erhalten hat

§ 2 Vertragsschluss, Abrechnung, Guthaben

(1)   Unverbindliches Angebot

Die Erklärung des/der Kunden/Kundin, eine „Eintrittskarte“ erwerben zu wollen, stellt ein verbindliches Vertragsanbot dar. Erst durch die Annahme durch die Jumparena Salzburg kommt ein Vertrag zustande. Jumparena Salzburg behält sich das Recht vor, den Verkauf von „Eintrittskarten“ auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere auch dann, wenn KundInnen in der Vergangenheit Anweisungen der Jumparena Salzburg und deren MitarbeiterInnen nicht eingehalten, sich oder andere gefährdet oder einen Schaden verursacht haben.

(2)   Vertragsabschluss, Zahlungspflicht

Mit Annahme des unverbindlichen Angebots des/der Kunden/Kundin kommt ein Vertragsabschluss zu Stande. Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsannahme fällig. Der/Die Kunde/Kundin darf die Anlage erst nach vollständiger Bezahlung betreten.

(3)   Registrierung, Haftungserklärung

Nach Vertragsabschluss muss sich der/die Kunde/Kundin einmalig registrieren, die Haftungserklärung unterfertigen und erhält der/die Kunde/Kundin einen Sticker mit dem Zeitpunkt („Zeitsticker“) des Ablaufdatums (bspw. ein Kunde(in) kommt um 14:30 zur Rezeption und will eine Stunde im Trampolinpark springen gehen, dann steht auf dem Sticker 15:30, wobei auch eine "Kulanz-Zeit" dazugerechnet werden kann. Dieser Zeitsticker muss auf der Kleidung gut sichtbar für das Aufsichtsteam in der Trampolinhalle getragen werden. Mit diesem Zeitsticker hat der Kunde(in) während der Öffnungszeiten und nach Verfügbarkeit Zutritt zu den Anlagen der Jumparena Salzburg im Ausmaß des abgeschlossenen Vertrages.

Falls der/die Kunde(in) den Zeitsticker verliert oder beschädigt wird, kann dieser jederzeit bei der Rezeption kostenlos ersetzt werden. Mit aufrechter Registrierung und dem Zeitsticker der/die Kunde(in) berechtigt, die Anlagen der Jumparena Salzburg unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hallenregeln zu benutzen. [IM1] 

Der Registrierungsvorgang und die Unterfertigung der Haftungserklärung ist bei jedem Eintritt zu wiederholen. Nach Ablauf der Registrierungsdauer ist der/die Kunde(in) nicht mehr berechtigt, ohne neuerliche Registrierung und Unterfertigung der Haftungserklärung die Anlagen der Jumparena Salzburg zu betreten oder zu benutzen.

Der Zeitsticker ist nicht übertragbar. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Jumparena Salzburg zur sofortigen Vertragsauflösung und Erteilung eines Hausverbotes. Der Zutritt zur Anlage und deren Nutzung ist untersagt, wenn der/die Kunde(in) die Haftungserklärung nicht unterschreibt oder diese widerruft.

(4)   Abrechnung, Nutzungszeitverrechnung

Die Abrechnung der Nutzung der Trampolinhalle der Jumparena Salzburg  erfolgt in Zeiteinheiten für die erste Einheit (ab Eintritt) für 60, 90 oder 120 Minuten und danach im dreißig-Minuten-Takt. Nach Ablauf der Zeit wird jede weitere begonnene halbe Stunde (30 Minuten) verrechnet. Nach Abschluss des Kaufvorganges und dem Erhalt des Zeitstickers und dem Betreten der Trampolinhalle der Jumparena Salzburg mit dem Zeitsticker beginnt die Zeit zu laufen. Es wird auch eine Kulanzzeit für den Kunden/Kundin von einigen Minuten immer eingeplant wegen des Umziehvorgangs. Im Falle von Überziehungen wird die überzogene Zeit für jede angefangene halbe Stunde nachverrechnet.

(5)   Ablöse von nicht verbrauchten Guthaben, Gutscheine

Sollte jemand schon vor Ablauf der Sprungzeit die Anlage oder die Jumparena Salzburg verlassen, gibt es für die nicht verbrauchte Zeit keine Rückerstattung.

Nicht verbrauchte Gutscheine verfallen nach 1 Jahr nach Kaufdatum. Es gibt Gutscheine in Form eines vom Gast gewünschten Geldwertes, welcher bei uns eingelöst werden kann und es gibt Gutscheine, welche direkt den oder mehrere Eintritte zu einer unseren Anlagen beinhaltet. Es gibt bei Verlust eines Gutscheins keinen Anspruch auf Rückerstattung oder erneute Ausstellung eines Gutscheines.

§ 3 Preise

Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses letztgültigen im Kassabereich ausgehängten bzw. veröffentlichen Preise.

§ 4 Voraussetzungen für die Nutzung der Anlage

(1)     Allgemeine Voraussetzungen, Hausverbot

Die Nutzung der Anlagen ist nur entsprechend der ausgehängten Hallenregeln, sonstigen ausgehängten Anweisungen und nach Unterfertigung der Haftungserklärung erlaubt.

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Jumparena Salzburg ist jederzeit Folge zu leisten. Sollte Anweisungen wiederholt und dauerhaft nicht Folge geleistet werden, ist die Jumparena Salzburg berechtigt, dem Kunde(in) die weitere Nutzung der Anlagen zu untersagen und ein Hausverbot zu erteilen.

Vor Nutzung der Anlage hat der Kunde(in) die jeweils geltenden AGBs und die ausgehängten Hallenregeln vollständig und gewissenhaft durchzulesen und zu beachten. Weiters hat der Kunde(in) vor Nutzung der Trampolinhalle die Erklärungen zu beachten und die darin enthaltenen Hinweise zu befolgen. Schuhe, Jacken, Mäntel, Taschen, Rucksäcke, Beutel u.ä. dürfen nicht in die Trampolinhalle, ins Hit-it oder ins Hoppolino mitgenommen werden und sind in den dafür vorgesehenen Spinden zu verwahren. Kopfhörer, Mobiltelefone und Musikplayer, Kameras, Actionkameras, Kappen und ähnliche Kopfbedeckung, Schmuck und sonstige Dinge, die sich beim Springen lösen können, dürfen nicht auf die Sprung- und Spielfläche mitgenommen werden (Verletzungsgefahr). Der Kunde(in) ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden an der Anlage oder von ihm bemerkte Schäden an der Anlage unverzüglich zu melden.

(2)     Aufwärmen

Der Kunde(in) hat sich vor jeder Nutzung der Anlage, insbesondere der Trampoline selbständig aufzuwärmen.

(3)     Nutzung der Sprunganlage (Trampoline)

Jede/r Kunde/Kundin darf nur eine abgegrenzte Sprungfläche verwenden. Kreuzspringen oder gemeinsames Springen auf einer Sprungfläche ist untersagt. Liegen und Pausieren auf Sprungflächen ist untersagt. Der Kunde hat die Sprungfläche nach Beendigung der Nutzung unverzüglich zu verlassen. Das Ablegen von Gegenständen oder Kleidungsstücken auf oder neben der Sprungfläche ist untersagt.

(4)   Aufsicht, Minderjährige, Unmündige, Aufsichtsperson, Haftung

Jumparena Salzburg und deren MitarbeiterInnen sind nicht in der Lage und daher nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige oder körperlich oder geistig behinderte Personen zu beaufsichtigen. Diese Personen sind von den auch sonst Aufsichtspflichtigen geeignet zu beaufsichtigen und zu begleiten.

Die Aufsichtsperson bestätigt mit Vertragsabschluss für jede beaufsichtigte Person, deren Obsorge/gesetzliche Vertretung er/sie nicht überhat, dass er/sie von der Obsorge berechtigten/vertretungsberechtigten Person eine Vollmacht zur Nutzung der Anlage eingeholt hat. Die Aufsichtsperson hat die Aufsichtspflicht gegenüber der von ihm/ihr zu beaufsichtigende Person zu erfüllen und haftet für sämtliche aus der Nichterfüllung entstehende Personen- und Sachschäden sowohl gegenüber dem Beaufsichtigten, der Obsorge berechtigten Person als auch gegenüber Dritten und der Jumparena Salzburg. Die Aufsichtsperson hat die Jumparena Salzburg (Sporthotel Betriebsführungs GmbH.) gegenüber Ansprüchen Dritter Schad- klag- und exekutionslos zu halten.

Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass die aufsichtspflichtige Person nur jene Anlagen nutzt, die seinen/ihren physischen sowie sportlichen und psychischen Fähigkeiten Entsprechen und er/sie weder sich noch andere gefährdet oder verletzt und die Bedingungen dieser AGB einhält.

Eltern haften für ihre Kinder und sind für die Erfüllung der Aufsichtsverpflichtung verantwortlich.

(7)   Physische und psychische Voraussetzungen

Der/Die Kunde/Kundin bestätigt mit Vertragsabschluss, über die physischen und psychischen Voraussetzungen für die Nutzung der Anlage zu verfügen. Im Zweifel hat der/die Kunde/Kundin vor der Nutzung der Anlagen einen Arzt aufzusuchen. Jumparena Salzburg übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Anlage durch eine/n Kunden/Kundin, der/die nicht über die physischen oder psychischen Voraussetzungen verfügt, entstehen.

Jumparena Salzburg ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei begründeten Zweifeln am Vorliegen der physischen oder psychischen Voraussetzungen eine Überprüfung der Fertigkeiten des/der Kunden/Kundin vorzunehmen und diese/n von der Nutzung der gesamten oder bestimmten Bereiche der Anlage auszuschließen. Der Kunde8in) hat dadurch kein Recht auf Preisminderung. Begründete Zweifel liegen jedenfalls dann vor, wenn nach Einschätzung der MitarbeiterInnen der Jumparena Salzburg durch den Kunden/Kundin bei der Nutzung der Anlagen oder Teilen davon Gefahr für sich oder Dritte ausgeht.

Schwangere Personen sind von der Nutzung der Trampoline ausgeschlossen.

Die Nutzung der Anlagen unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder sonstigen bewusstseinsverändernden Substanzen (z.B. Medikamente) ist strengstens untersagt.

(8)   Kleidung, rutschfeste Socken, Sicherheitsausrüstung

Die Anlagen sind ausschließlich mit geeigneter Kleidung zu benutzen. Geeignete Kleidung liegt vor, wenn sie den Kunden, die Kundin bei der Nutzung der Anlage nicht einschränkt. Das Tragen von Kleidung mit scharfkantigen Applikationen wie beispielsweise Schnallen, Reißverschlüsse, Nieten, etc., weite Kleidung, Kleidung mit Schlaufen, Bändern etc. ist untersagt.

Die Trampolinhalle und die Sprungflächen dürfen ausschließlich mit geeigneten rutschfesten Socken genutzt werden. Mitarbeiter der Jumparena Salzburg sind berechtigt, die Eignung der Socken zu überprüfen.

(9)   Waffen

Die Mitnahme von Waffen und sonstigen Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können, in die Anlagen der Jumparena Salzburg ist verboten.

§ 5 Nutzungsbeschränkungen der Anlage

 (1)    Essen und Trinken

Die Mitnahme und Konsumation von Essen und Getränken in der Trampolinhalle/Sprungfläche ist verboten. Insbesondere ist das Kauen von Kaugummis oder Lutschen von Zuckerln oä. auf den Sprungflächen strengstens untersagt.

 

In der Anlage erworbene Getränke und Speisen dürfen in der Anlage, mit Ausnahme der Trampolinsprungfläche, konsumiert werden.

Im Gastronomiebereich ist nur die Konsumation von dort erworbenen Speisen und Getränken zulässig.

(2)  Wartezeiten beim Einlass

Bei Nutzung der Anlage kann es ausgehend von der Besucheranzahl jederzeit zu Wartezeiten kommen bzw. ist Jumparena Salzburg berechtigt, den Zutritt zu einzelnen Teilen der Anlage aus Sicherheitsgründen einzuschränken. Auch daraus entsteht für den Kunde(in) kein Anspruch auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ersatzleistungen.

Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Schließung der Anlagen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Jumparena Salzburg liegen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, akute Gefährdungslagen, Pandemien, behördliche Schließungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, behält sich Jumparena Salzburg die sofortige Schließung der Anlage vor. Der Kunde, die Kundin hat diesfalls keinen Anspruch auf Entschädigung.

(3)  Rauch- und Alkoholverbot sowie Umgang mit Feuer bzw. brennbaren Materialien

Im gesamten Innenbereich der Anlage der Jumparena Salzburg herrscht Rauchverbot. Die Trampolinhalle darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, bewusstseinsverändernden Substanzen sowie die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten betreten und benützt werden.

Die Verwendung von offenem Licht und Feuer ist nicht gestattet. Daher ist die Verwendung von Wunderkerzen und ähnlichen Dingen ausnahmslos untersagt. Sollte es durch eine Missachtung zu einer Kostenentstehung kommen, so sind diese zur Gänze vom Verursacher zu übernehmen.

(4)  Wartung, Einschränkung der Nutzung einzelner Bereiche

Einzelne Teile der Anlage können wegen regulärer Kontroll- oder Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten oder behördlichen Verfügungen wiederholt und ohne Ankündigung geschlossen sein. Der Kunde(in) hat in diesem Fall kein Recht auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ersatzleistungen.

§ 6 Haftung

Die Nutzung der Anlagen der Jumparena Salzburg erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jumparena Salzburg übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die aus der zweck- oder vertragswidrigen Verwendung der Anlage hervorgerufen werden. Weiters schließt Jumparena Salzburg die Haftung für Schäden aus höherer Gewalt aus.

Jumparena Salzburg haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sachschäden wird jegliche Haftung mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter wird die Haftung ausgeschlossen.

Jumparena Salzburg übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände des/der Kunden/Kundin, auch nicht im Falle des Aufbrechens des Spindes.

§ 7 Videoaufzeichnungen, Fotos und Filme

 (1)    Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken

Aus Sicherheitsgründen werden die Anlagen der Jumparena Salzburg, mit Ausnahme der Garderoben, videoüberwacht. Diese Videoaufnahmen werden erforderlichenfalls zur Rekonstruktion eines Unfallherganges oder sonstigen relevanten Sachverhalten verwertet und können über polizeiliche, staatsanwaltliche oder gerichtliche Anforderung als Beweismittel für allfällige Verfahren herangezogen werden. Dem Kunden steht diesbezüglich kein Herausgaberecht zu. Die Videoaufzeichnungen werden nach 72 Stunden vernichtet, sofern sie nicht zu obgenannten Zwecken benötigt werden.

(2)  Verwendung von Filmen und Fotos zu Werbezwecken

Jumparena Salzburg behält sich vor, es sei denn der Kunde(in) hat dazu ausdrücklich keine Zustimmung erteilt, im Bereich der gesamten Anlage Foto- und Filmaufnahmen von ihm entgeltfrei zu Werbezwecken in Drucksorten, Plakaten, Fernsehen, Filmen, Internet, Social Media etc. anzufertigen und zu verwenden. Ein Widerruf einer dazu erteilten Zustimmung ist unter direktion@momentum-hotel.at jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen.

 

§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus mit der Jumparena Salzburg geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der  Sporthotel Betriebsführungs GmbH
Eisgrabenstraße 32
5081 Anif bei Salzburg
Österreich auch Jumparena Salzburg genannt

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in 5020 Salzburg vereinbart.

Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

§ 9 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen sollen die Bestimmungen treten, die der unwirksamen Bestimmung dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt

§ 10 Datenschutz

Die Bestimmungen zum Datenschutz sind auf www.jumparena-salzburg.at geregelt und einsehbar.

Stand: Dezember 2024